Beiratsposition: Sitz im Franchisebeirat und Marketingbeirat

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Beiratsposition: Sitz im Franchisebeirat und Marketingbeirat


Wir begleiten Ihr Unternehmen in den unterschiedlichsten Beiratsfunktionen. Dies kann ein Aufgabenfeld für das gesamte Unternehmen, beziehungsweise der Unternehmensüberwachung in einem Kontrollgremium bedeuten, aber auch als Beirat in einem Fachbereich.

Beiratsfunktion in einem Kontrollgremium:
Ein Beirat als zwingendes Gesellschaftsorgan neben der Unternehmensführung und als Beisitz in der Gesellschafterversammlung ist für Unternehmen in Deutschland grundsätzlich nur für die Aktiengesellschaft (Aufsichtsrat) erforderlich. Eine Genossenschaft und eine GmbH über 500 Arbeitnehmern besetzt die Aufsichtsratsposition durch Beiräte. Für alle anderen Unternehmenstypen, im mittelständischen Bereich sind insbesondere die GmbH sowie die GmbH & Co. KG zu nennen, ist die Einrichtung eines Beirats freiwillig.

Eine freiwillige Beiratsposition kann viele Vorteile für ein Unternehmen bringen. Gerade wenn die Beiratsmitglieder andere Berufszweige angehören und diesbezüglich Aktivitäten, Entscheidungen hinterfragen um gewinnbringende Innovationen oder Argumente zur Unternehmenssteuerung beizutragen. Aber auch die Fachkompetenz innerhalb des Unternehmens kann erhöht werden und die Marke erheblich von dem erhöhten Fachwissen profitieren.

Auch für ein Unternehmen in der Wachstumsphase lohnt sich ein Beirat. Die Kosten sind planbar, die Fachkompetenz ist in das Unternehmen als Kontrollmechanismus integriert. Aber ein Beirat kann durch seine Fachkompetenz auch in strategischen Planungen und Entscheidungen ein wertvoller Sparringspartner für die Geschäftsführung sein.